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Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 07.03.2011 13:37
von Strawberry Shortcake
ich war ja vorige Woche auf der Wirtschaftskammer und hab mich wegen Gewerbe erkundigt.

Für alle die es interessiert

Also Kleidung verkaufen ist ohne Meisterprüfung eigentlich unmöglich, aber Taschen (Gewerbe: Stofftaschenerzeuger) kannst du ganz einfach anmelden, das ist ein freies Gewerbe. Wobei mit Taschen lt. WKNÖ eher so normale Stoffbeutel (quasi Ratzfatz-Taschen von FM gemeint sind, hab aber meine / deine Elporto mitgehabt und meinte, das ist auch eine Stofftasche und sie hat mir zugestimmt)

Wenn du noch nie ein Gewerbe angemeldet hattest, wird dir die Anmeldegebühr gefördert (das sind 96€), fällig werden dann pro Jahr zwischen €30 und 160€ (je nach Gewerbe) und pro Monat 8,2€ Unfallversicherung bei der Sozialversicherung der Gewerbetreibenden (Sozialversicherung sparst du dir, weil du ja Vollzeit beschäftigt bist, sonst müsstest du mind, €151 Sozialversicherung pro Monat bezahlen).

Du darfst dann pro Jahr nicht mehr als €30000 Umsatz machen und nicht mehr als €4800 Gewinn, dann bist du Kleingewerbetreibender. (Das ist dann wie geringfügig beschäftigt)

Wenn du eine Ausbildung mit Prüfung hast musst du um dich selbstständig machen zu können 2 Jahre Praxis vorweisen. Allerdings gehen die von Vollzeit aus, also müsstest du Teilzeit 4 Jahre arbeiten, es kann aber auch sein, dass es nach 3 Jahren schon geht (hängt vom Good Will der jeweiligen BH ab).
Fehlende Praxis kannst du "nur" mit einer Meister bzw Befähigungsprüfung ausgleichen (die Prüfung soll im Burgenland westentlich einfacher sein).

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 13:55
von Strawberry Shortcake
Ergänzung wegen Verkauf gebrauchter selbstgenähter Kleidung

der Verkauf von gebrauchten Gegenständen ist mit einem Handelsgewerbe möglich.
Ursprünglich selbst genähte Kinderbekleidung, kann somit wenn Sie nicht mehr gebraucht wird, verkauft werden.

Es kann natürlich nicht so weit gehen, dass ein selbst genähtes Kleidungsstück einmal getragen und dann als gebrauchtes verkauft wird bzw. der Handel die Schneidertätigkeit "verdecken" soll.
Dies würde eindeutig eine Umgehnung darstellen!!

Auch darf keinesfalls damit geworben werden, dass es sich um selbstgenähte Kleidung handelt.

Der Unternehmensgegenstand muss klar der Handel sein, das heißt Ein- und Verkauf von (gebrauchten Waren)!


Hach, dass ist alles so blöd.

@bob
weisst du schon was wegen der Anerkennung deines Nähkurses?

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 14:04
von Sabrina
Strawberry Shortcake hat geschrieben:Auch darf keinesfalls damit geworben werden, dass es sich um selbstgenähte Kleidung handelt.


Also das find ich komisch. Genauso wie es Leute gibt, die total auf Handmade Zeug abfahren, gibts dann auch sicher welche, die dann z.B via Onlineshop oder Ebay die Nase rümpfen weil sie "für einen selbstgenähten Fetzen" ihrer Meinung nach zuviel bezahlt haben. Leider wird selbstgenähtes oft als minderwertiger angesehen hab ich schon die Erfahrung machen müssen...

Wie jetzt, man darf seine Ware auch nicht als selbstgenähte Stücke deklarieren, oder schließt bewerben etwa nur z.B solche Firmennamen wie z.B "C.'s Shop für selbstgenähte Secondhandmode" aus?

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 14:10
von Strawberry Shortcake
Das müsst ich nochmal nachfragen.

Aber wenn du in Ö mit selbstgenäht wirbst, müsstest du eigentlich eine Schneiderausbildung inkl. Meisterprüfung haben, damit du die Sachen auch verkaufen darfst

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 14:24
von Bob der Baumeister
les ich das jetzt richtig

wenn ich keinen gewerbeschein im handel habe

dürfte meine anzeige so lauten:
verkaufe shirt um xx€

---------------------------------------------------------------------

wenn ich einen gwerbeschein im handel habe

darf sie so lauten:
verkaufe selbegnähtes shirt um xx€

-----------------------------------------------------------------------

aber rein rechtlich dürfte ich es aber ohne gwerdeschein gar nicht verkaufen! ich umgehe es da ich nicht damit werbe das es handmade ist

@straw, das wird länger dauern bis es da eine antwort gibt, ich geb dir dann bescheid

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 14:28
von Sabrina
Ich denke sie meint, ein Gewerbeschein ist sowieso Grundvoraussetzung, es kommt nur drauf an, welcher Handelssparte man dann angehört, die Handelssparten haben natürlich verschiedene gesetzliche Grundlagen und auch Kammerumlagen (=zu bezahlende Gebühren)

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 14:39
von Strawberry Shortcake
ich hätts auch so verstanden:

Um gebrauchte Sachen verkaufen zu dürfen braucht man ein Handelsgewerbe
um selbst genähte (es geht um genähte nicht gebastelte) Sachen zu verkaufen braucht man ausserdem das Schneidergewerbe, damit man angeben kann, dass es selbstgenäht ist

Das ist so kompliziert in Ö und in D haben urviele einen Shop, wo sie neue genähte Kleider verkaufen.

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 14:46
von Denise
mir kommt grad der gedanke - bei mir als ch in ö wirds wahrscheinlich noch eine spur komplizierter....
ay!

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 14:49
von Strawberry Shortcake
für Taschen usw ist es einfach, nur Kleidung geht halt nicht ohne Meisterprüfung bzw Befähigungsprüfung

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 15:33
von Ena
Strawberry Shortcake hat geschrieben:ich hätts auch so verstanden:

Um gebrauchte Sachen verkaufen zu dürfen braucht man ein Handelsgewerbe
.


Ich bin jetzt auch ein wenig verwirrt. Gehts da nur um genähte gebrauchte Sachen? Denn, wenn ich beispielsweise über willhaben oder ähnliches gebrauchte Gegenstände verkaufen möchte, muss ich ja auch keinen Gewerbeschein haben?! Oder hab ich es einfach nur falsch verstanden?...

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 15:38
von Sabrina
Nein, was Du an privaten Dingen verkaufst, ist Dein Bier (ohne einen Gewerbeschein haben zu müssen).
Gewerbsmässig verkaufen bedeutet dass Du Deinen Lebensunterhalt damit bestreitest, und das braucht einen Gewerbeschein.

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 16:12
von Alexa71
Also auch wenn ich jetzt vielleicht beschimpft werde, aber irgendwie finde ich es richtig. Wenn ich mir teilweise anschaue, wie etwas genäht bzw verarbeitet ist und was dann dafür verlangt wird, stellt es mir die Haare auf.

Vielleicht könnte man sich ja einigen, dass man eine Prüfung verlangt und somit könnte jeder sein Können beweisen. Wie bei pfauchi.

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 16.03.2011 16:20
von Strawberry Shortcake
Ich finds ja gut, dass in Ö eben nicht jeder hergehen kann und selbstgenähtes verkaufen.

Wie das mit der Prüfung ist muss ich mich bei dem zuständigen Gewerbeamt noch erkundigen. Aber ich weiss von Pfauchi, dass es entweder eine 1-Tages oder eine 2-Tages-Prüfung gibt (kostet zwischen 350 und 650€) und die Prüfkomission entscheidet welche man manchen muss.

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 08.07.2011 22:03
von josy
Sabrina hat geschrieben:Nein, was Du an privaten Dingen verkaufst, ist Dein Bier (ohne einen Gewerbeschein haben zu müssen).
Gewerbsmässig verkaufen bedeutet dass Du Deinen Lebensunterhalt damit bestreitest, und das braucht einen Gewerbeschein.


Hallo :-)

Darf ich da kurz nachfragen?
Ich bin ja im Moment in Karenz und ich möchte gerne ein paar von meinen Sachen verkaufen, damit ich damit mein HOBBY ein bisschen finanzieren kann. Also ich möchte keinen großartigen Gewinn machen, sondern im Monat vielleicht 2-3 Fühlbücher oder ähnliches Babykleinzeug verkaufen, damit ich meine Stoffkosten etc ein bisschen decken kann. Ist das nun privat oder muss ich dafür unbedingt Gewerbe anmelden?

Re: Gewerbeanmeldung

BeitragVerfasst: 09.07.2011 08:05
von Sabrina
Da würd ich mal direkt bei der WKO nachfragen... ich meine wo kein Kläger da kein Richter und ich glaube auch nicht dass es verboten ist, seine Unkosten zu decken wenn man z.B die Babyverwandtschaft/Freundeskreis benäht und dafür etwas bekommt...