ju_wien hat geschrieben:dreieckstücher können auch schultertücher, kopftücher, halstücher, stecktücher, gürtelersatz, medizinisch-therapeutische hilfsmittel und alles mögliche sein, was nichts mit babies zu tun hat.

Das steht genau so in dem verwendeten Begriff in der Liste der freien Gewerbe.
"Herstellung von Babyaccessoires wie Krabbeldecken, Dreieckstücher, Lätzchen...". Natürlich habe ich keine medizinisch-therapeutischen Hilfsmittel gemeint, wenns grad um Kinderkleidung ging.