Garantiefall/kostenpflichtige Reparatur

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Garantiefall/kostenpflichtige Reparatur

Beitragvon MarLa » 20.01.2015 10:38

Hallo liebe Mitnäherinnen,

ich hoffe ich darf hier meinem *motz* Luft machen.

Ich habe mir ja im August letzten Jahres einen Traum erfüllt und mir eine Näh-Stick Kombi (Brother Innovis 1250) gekauft. Nach nur 5 Monaten bei mäßigem Gebrauch ist sie am Sonntag vor Weihnachten kaputt gegangen. Unterm Sticken ist plötzlich ein kleiner Plastikring gebrochen, rausgefallen und die Nadel wurde nicht mehr mitgenommen.

So weit, so schlecht- ich am letzten Tag vor Weihnachten zum Händler gebracht und auf Garantie zur Reparatur gegeben. Netter Weise habe ich für über die Feiertage sogar eine (zwar uralte, aber funktionierende) Tauschmaschine bekommen. - Sehr nett!

Nun ruft mich gestern das Geschäft an, meine Maschine wäre fertig und die Reparatur macht 101€ aus. *waah* *waah* *waah*

"Aber Sie sagten doch, die Reparatur läuft auf Garantie!?" - das ja, das Teil wurde auf Garantie getauscht, aber es wurde auch gleich ein Service gemacht weil die Maschine das nötig hatte. *vogelzeig*

Wie kann eine 2000€ Maschine nach nur 5 Monaten und überschlagsmäßigen 20-30 Stickmustern bereits ein Service um über 100€ benötigen??? *gaah!*

Ich hab gleich mal beim Konsumentenschutz angerufen, die meinen auch, dass das nicht rechtens ist, eine kostenpflichtige Reparatur durchzuführen, ohne den Kunden vorab zu fragen, ob sie durchgeführt werden soll.

Bin einfach nur stinksauer! *motz* Habt ihr schonmal sowas erlebt? Ich seh nicht ein, warum ich ungefragt über 100€ abdrücken soll!
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Re: Garantiefall/kostenpflichtige Reparatur

Beitragvon thurnmuehle » 20.01.2015 11:02

Das ist ja heftig! Bitte, welches Geschäft macht den soetwas bitte? Finde ich unseriös! Hätten Sie die Möglichkeit gehabt dich zu kontaktieren? Nach 5 Monaten kann die Maschine das Service nicht so bitter nötig gehabt haben!
LG Claudia
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Re: Garantiefall/kostenpflichtige Reparatur

Beitragvon ju_wien » 20.01.2015 11:14

> Nach 5 Monaten kann die Maschine das Service nicht so bitter nötig gehabt haben!

das würde ich nicht ganz so sehen. kommt auf die maschine und den gebrauch an. ein service im ersten jahr ist auch bei mäßigem gebrauch sinnvoll, um die werkseinstellungen noch einmal zu überprüfen. allerdings sollten sie schon vorher fragen, wenn das erste service nicht gratis ist (was es bei meiner babylock zb ist, zumindest dort, wo ich sie gekauft habe.) lehre daraus: ausdrücklich vereinbaren, dass man angerufen wird, wenn die reparatur nicht von der garantie gedeckt ist/mehr als xx ausmacht.

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Re: Garantiefall/kostenpflichtige Reparatur

Beitragvon MarLa » 20.01.2015 11:57

Claudia, natürlich hatten die meine Nummer und die Möglichkeit mich zu kontaktieren! Ich arbeite selber in einem Dienstleistungsunternehmen mit Werkstatt und weiß daher, dass man nicht einfach ohne Weiteres reparieren und danach Geld verlangen kann. Meine Kollegen von der Reparaturannahme lassen sich entweder vorab eine Kostenfreigabe bis zu einem gewissen Limit geben, oder es wird der Kunde nach Diagnose angerufen und mit den anstehenden Kosten konfrontiert. Dass einfach um über 100€ repariert wird, ohne vorher zu fragen, find ich eine Frechheit - ungeachtet dessen, ob so ein Service nach nur 5 Monaten tatsächlich notwendig war oder nicht. Aber es war ja eine Garantiereparatur - von einem spontan von ihnen durchgeführten Zusatzservice war nie die Rede, daher kam auch das Thema Kostenfreigabe nie zur Sprache!

Ich habe mit dem Konsumentenschutz geredet und die haben mir geraten, eine schriftliche Stellungnahme anzufordern. Das habe ich gemacht und bin nun gespannt, was da zurück kommt. Ich habe gefragt, warum ich nicht vorab bei der Reparaturabgabe auf mögliche Zusatzkosten hingewiesen wurde bzw. vorher dem Service gefragt wurde und habe nach einer detailierten Auflistung gefragt, was alles gemacht wurde, was so eine Batzenrechnung rechtfertigt! Bei 20€ wärs zwar die gleiche Situation (nicht vorab gefragt) aber da würd ich noch drüber hinwegsehen weils den Ärger nicht wert ist! Aber mir ungefragt eine Rechnung von über 100€ vorsetzen... *vogelzeig*

Denn bei einer Garantieleistung ist die Montage inkludiert. Und da können sie mir die Arbeitszeit fürs auseinanderschrauben und wieder zusammenbauen unmöglich nochmal verrechnen wie bei einem regulären Service. Das lass ich mir nicht gefallen!

Bin schon gespannt, ob die mir mit dem Kleingedruckten kommen. Ich hab nur einen Abschnitt vom Reparaturschein zur Abholung, nicht das volle Formular als Durchschlag. Also kann ich nicht nachlesen. Vielleicht steht sogar irgendwo auf dem Original was kleingedruckt drauf, dass ich mich mit Unterschrift einverstanden erkläre, dass weitere notwendige Reparaturen kostenpflichtig durchgeführt werden dürfen - überraschen würds mich nicht wenn die jetzt so daherkommen. >:-( Aber das halte ich dann für hochgradig unseriös, falls das so sein sollte und dann werde ich in dem Fall auch den Namen der Firma hier preisgeben. Denn das kanns nicht sein! Man hat netten Kontakt, tut auf vertrauensvoll, nimmt die Maschine auf Garantie entgegen, wiegt den Kunden in Sicherheit und zieht ihn dann anhand von Kleingedrucktem über den Tisch ohne darauf hinzuweisen. Werd jetzt nicht voreilig urteilen, aber wär ja keine unübliche Praktik im Geschäftsleben. *facepalm*
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Re: Garantiefall/kostenpflichtige Reparatur

Beitragvon malala » 20.01.2015 13:11

Also das ist wirklich ärgerlich, hoffentlich klärt es sich noch ohne viel Aufwand. Nach meinen Erfahrungen mit diversen Servicestellen, wundert mich allerdings gar nichts mehr. *facepalm*
lg
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Re: Garantiefall/kostenpflichtige Reparatur

Beitragvon MarLa » 20.01.2015 14:41

Okay, die Stellungnahme ist eingetroffen. Der Greifereinsatz wäre komplett zerstochen gewesen und musste ersetzt werden (Kostenpunkt 50€) weil sonst das Stichbild drunter gelitten hätte und sie haben die Maschine Druckluftgereiningt, Stichplatte poliert und die Ober- und Unterfadenspannung auf den neuen Greifereinsatz eingestellt, was sie mit 1/2 Stunde Arbeitszeit verrechnet hätten.

Kulander Weise wollen sie mir 75€ statt ursprünglich über 100€ anbieten.

Ich hatte mit der Maschine von Anfang an Probleme, dass gerade beim Sticken die Präzision zu Wünschen übrig gelassen hat. Das hatte ich auch mehrfach angemerkt, Muster hergezeigt und die Verkäuferin hat mit dann Tipps zum Einspannen und Vlies usw gegeben und ich dachte immer, ich mache was falsch.
Doch ich hab von Ihnen über Weihnachten ein Tauschgerät erhalten, eine alte Brother Super Galaxie 2000 (ca 15 Jahre altes Modell). Und ich hab Bauklötze gestaunt, wie schön das Stickergebnis da war. Das heisst, nicht ich war die Dumme, die die Maschine nicht richtig bedienen konnte, sondern es muss am Gerät gelegen haben. Und wenn da ab Werk was nicht richtig eingestellt oder schlecht verarbeitet war... liegt auch der Schluss nahe, dass diese Abnutzungserscheinungen/Schäden nach nur 5 Monaten vom Hersteller durch mangelhafte Verarbeitung und nicht von mir durch falsche Verwendung verursacht wurden. Warum sollte ICH dann die Zeche zahlen???

Hab sie nun höflich gebeten, das nochmals mit dem Hersteller/Importeur zu konsultieren und da eine Kulanz zu erwirken aufgrund der Sachlage. Mal schauen, was da raus kommt.

Denn ich hab das Ding ja nicht täglich in industrieähnlichem Ausmaß im Einsatz gehabt, sondern höchstens paar mal die Woche für ein paar Stunden, manchmal wochenlang garnicht. Also ganz normaler "haushaltsüblicher" Gebrauch. Da frag ich mich wie da ein Greifereinsatz schon kaputt sein kann nach knapp 5 Monaten??? Bei einem 2000€ Gerät!!! *kratz*
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Re: Garantiefall/kostenpflichtige Reparatur

Beitragvon Sabrina » 20.01.2015 14:48

Bei 5 Monaten befindest du dich in der Umkehr Gewährleistung, das bedeutet, der Händler/Hersteller muss dir 6 Monate ab Kauf nachweisen, dass du die Maschine unsachgemäß bedient hast/groben Unfug getrieben hast.

Ich versteh das Problem von Seiten des Herstellers/Händlers jetzt nicht ganz *kratz*

Gesetz ist Gesetz, vielleicht solltest du mal das Argument bringen, dass nicht du in der Beweispflicht bist, und deswegen die Reparatur doch Gewährleistung/Garantie (wie auch immer dass jetzt heißt) sein muss, ergo auch die Kosten.

Der Konsumentenschutz ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Wir hatten jetzt auch einen Garantiefall der von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Infolgedessen haben wir drauf gepfiffen, die Inanspruchnahem des Konsumentenschutzes hat nix gebracht, die haben uns nix Neues erzählt, was wir nicht eh schon wussten...
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Re: Garantiefall/kostenpflichtige Reparatur

Beitragvon emlita » 20.01.2015 17:36

Ich schreib ja hier fast gar nichts mehr ;), aber das klingt fast nach einem Geschäft in Wiener Neustadt, wo ich ähnliches erlebt habe ...

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Re: Garantiefall/kostenpflichtige Reparatur

Beitragvon cucire » 01.03.2015 10:43

Wie ist die Sache ausgegangen?
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